Geschichte der Bukowina

Geschichte der Bukowina: Von der Kiewer Rus über das Fürstentum Moldau, das Österreichische Kronland Bukowina bis zur Herrschaft Rumäniens

  1. Die Vorösterreichische Zeit in der Bukowina (Ende 9. Jahrhundert bis 1774)
  2. Die österreichische Periode in der Bukowina (1774 – 1918)
  3. Die nachösterreichische Zeit in der Bukowina (1918 – 1940) – Rumänische Periode
  4. Verwendete Literatur und Quellen

Die Vorösterreichische Zeit in der Bukowina
(Ende 9. Jahrhundert bis 1774)


“Das Gebiet der Bukowina (ukr. Bukovyna) liegt am östlichen Karpatenbogen, der in Galizien nach Süden schwenkt. Konkret befindet es sich im Nordosten Rumäniens, südlich von Galizien. Die Karpaten verlaufen im rumänischen Bereich nach Süden, um sich dann inmitten Rumäniens noch einmal in Richtung Westen zu wenden. Die Bezeichnung Bukowina bedeutet Buchenland, buk ist eine alte ostslawische Entlehnung des Namens für die germanische Buche. Die Endung -vina, -vyna hat im Ukrainischen wie auch in anderen slawischen  Sprachen eine kollektive Mehrzahlfunktion.” (2) S. 114

Bereits seit Zeiten Fürst Oleh’s (882-912), der alle auf ukrainischem Boden angesiedelten und weitere slawische Stämme des Nordens vereinte, ist bekannt, dass das Gebiet der späteren Bukowina dem Gefüge des Reiches der Kyjiver Rus(Kiewer Rus’) angehörte. “Vom Feldzug Fürst Ihor’s (912-945) gegen Byzanz 941 (Friedensvertrag 944) berichtet der Chronist, dass daran auch die Bewohner des Bukowiner Gebietes, die Tewerzen teilnahmen.” (16) S. 9

Zu Zeiten Fürst Volodymyr’s I., des Großen (980-1015), der die ukrainischen Gebiete 988 von Kyjiv aus christianisierte, erstreckte sich die Kyjiver Rus’ von den Karpaten bis zur Wolga und vom Finnischen Meerbusen bis zum Schwarzen Meer und zum Kaukasus.

Anfang des 12. Jahrhunderts zerfällt dieses, inzwischen aufgrund seiner Größe schwer zu beherrschende Reich, infolge von vorhergehenden Teilungs- und Nachfolgeauseinandersetzungen (Senioratsprinzip) und der ständigen, immer heftigeren Angriffe der Nomadenvölker in mehrere eigenständige Fürstentümer. 1169 zerstört der Suzdaler Fürst Andrij Boholjubskyj die Stadt Kyjiv. 1240 wird die Stadt von Tataren verwüstet. Auch Veränderungen in den Wirtschaftsbeziehungen zu Westeuropa und schließlich, etwa um 1300, der Umzug der Kyjiver Metropoliten nach Norden – sie wollten weiteren tatarischen Anstürmen entgehen – tragen zum Niedergang Kyjivs bei. Das Schwergewicht des ukrainischen Staatswesens hatte sich schon Mitte des 12. Jahrhunderts in die ruhigere Westukraine verlagert. “Die dort im Zuge der allmählichen Aufteilung der früheren Gebiete des Großfürstentums Kyjiv entstandenen Fürstentümer vereinigen sich im Jahre 1199 und bilden Mitte des 13. Jahrhunderts das machtvolle Fürstentum Halytsch-Wolhynien, dem aus staatsrechtlicher Sicht auch das  Bukowiner Territorium  angehört.” (16) S. 103 – Bereits vor der Vereinigung gewinnt die Stadt Halyč immer mehr Bedeutung aufgrund ihrer günstigen Lage an der Kreuzung der Handelsstraßen, die vom Baltischen Meer zum Schwarzen Meer und von Kyjiv über Krakau, Prag und Regensburg nach Westeuropa führen. Beide Wege berühren bzw. kreuzen das Territorium der späteren Bukowina.

1241 gerät der gesamte Osten Europas und demgemäß auch das Fürstentum Halytsch-Wolhynien für fast 100 Jahre unter die Oberhoheit der Tataren. Die Bukowina verliert unter immer stärker werdendem Druck der Tataren allmählich ihre Verbindungen zum Fürstentum und wandelt sich in ein Gebiet mit vielen kleinen Gemeinden. Ein Teil davon, der auch die Nordbukowina umfasst, schließt sich zu einem größeren, politisch selbständigen Gebilde unter dem Namen „Schypyns`ka Zemlja“ zusammen. “Die ersten Spuren der rumänischen Ethnie östlich der Karpaten machen sich in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts bemerkbar, als die Gebiete zwischen dem Dnister und den Karpaten noch zum Fürstentum Halytsch gehörten.” (16) S. 141 –  Ab Mitte des 13. Jahrhunderts ziehen – trotz Verbotserlasses des ungarischen Königs Bela IV. (1235-1270) – immer mehr Rumänen aus Siebenbürgen in die Südbukowina, wo sie in der Nähe der Flüsse siedeln. “Der ungarische König Lajos I., der Große (1342-1382), der häufige Kriege mit den Tataren führt, fördert diese Ansiedlungen. Nachdem es ihm 1342 gelingt, die Tataren zu schlagen und aus dem von Ungarn beherrschten Gebiet zurückzudrängen, wobei er sich vorübergehend die Bukowina einverleibt, bestimmt er den Führer der mit ihm verbündeten rumänischen Kämpfer aus dem Maramuresch-Gebiet, Fürst Dragosch, zum Administrator über die neu eroberten Grenzgebiete im Bereich Bukowina und Moldawien. Die Besetzung läuft nicht ohne Widerstand der örtlichen Bevölkerung ab.”  (16)  S. 142 – 143

Zur gleichen Zeit (1340) endet die Fürstenperiode, in deren Verlauf das ukrainische  Staatswesen fast 500 Jahre selbständig war. Hauptgründe für den Verfall des Halytsch-Wolhynischen Fürstentums waren der tatarische Andrang sowie das Tauziehen zwischen Ungarn und Polen um die Herrschaft über ukrainische  Gebiete. Das westukrainische Fürstentum verliert seine Souveränität an Polen (1340) und geht in den Folgejahren in das Gefüge des mächtigen litauisch-polnischen Herrschaftsbereiches ein (Union zwischen Polen und Litauen 14.08.1385), bei dessen Entwicklung des Führungs-, Verwaltungs- und Rechtssystems das ukrainische Element eine bedeutende Rolle spielte. “Die Schypyns´ka Zemlja anerkennt 1349 die Oberhoheit des polnischen Königs Kazymyr des Großen (1333-1370).” (16) sh. S. 143

Bohdan I. (1359-1365), unter ungarischer Hoheit stehender Wojewode des Maramuresch, rebelliert gegen den ungarischen König, überschreitet mit seinem Militär die Karpaten, verjagt die ungarischen Staatsbediensteten aus der Bukowina und gründet 1359 ein neues Fürstentum, das er nach dem örtlichen Fluss Moldava “Moldawien (Moldavija)“ benennt. (16) S. 143

“In der rumänischen Geschichte wird der Beginn des Moldawischen Fürstentums, das in der Bukowina seinen Anfang nahm, als rein rumänische Gründung der nordsiebenbürgischen Rumänen dargestellt. Sie wird mit einer romantischen Jagdlegende des Gründers Dragosch-Voda verbunden, von dem eine etwa 150 Jahre herrschende Wojewodendynastie ausging.” (2) S. 114

Das neue Fürstentum etabliert sich an den Flüssen Seret, Sučava und Moldava. Nach Norden grenzt es an die Schypyns´ka Zemlja. “Um diese Schypyns´ka Zemlja gehen bis Ende des 15. Jh. die Bemühungen zwischen Polen und Moldawien, dessen Oberhoheit über diese Teile der Bukowina von Polen bis dahin noch nicht endgültig anerkannt worden war.” (16) S. 110 u. S. 154 – “Gegen Ende des 14. Jh. nimmt Moldawien den nordöstlichen Teil dieses Gebietes – bis zum Dnister – und ab 1499 den südwestlichen Teil am Čeremos in endgültigen Besitz.” (16) sh. S. 143 u. 154 – Da die Bedrohung für Moldawien von drei Seiten kam (Türkei, Ungarn, Polen), entscheidet sich Moldawien für den Schutz durch Polen und leistet der polnischen Königin Jadwiga, der Ehefrau des litauischen Großherzogs Jogaila, 1387 den Treueeid. Die ca 100 Jahre währende Abhängigkeit war mehr formal-moralischer Natur und wurde beiderseits nicht immer eingehalten. (16) sh. S. 144-145

Das 15. Jahrhundert war die machtvollste und berühmteste Periode Moldawiens. Eine derartige Größe verdankte das moldawische Fürstentum zwei hervorragenden Wojewoden: Alexander dem Guten und Stefan dem Großen.

Alexandru cel Bun (1401-1433) bemüht sich, sein Land auf friedlichem Wege zu konsolidieren. “1408 schließt er eine Vereinbarung mit Lemberger Kaufleuten, aufgrund der er ihnen bedeutende Privilegien beim Warentransport durch moldawische Städte gewährt … . Die diesbezügliche Urkunde ist deswegen wichtig, weil in ihr sechs Mal erstmals die Stadt Černivci erwähnt wird. Die Urkunde ist in der damaligen ukrainischen Sprache verfasst.” (16) S. 146 – Die größte Aufmerksamkeit widmet Alexandru cel Bun kirchlichen Angelegenheiten. Um die moldawische Kirche von der Halytscher Metropolie unabhängig zu machen schafft er 1401 die  selbständige Metropolie Sučava, begründet bzw. erneuert das Bistum Radautz und begründet ein neues Bistum in Roman. Zur Hebung des religiösen Prestiges lässt er den Leib des Heiligen Ivan Novij, der Patron des ganzen Landes wurde, nach Sučava überführen. Seit seiner Zeit datieren auch die ersten Schulen in Radautz und Sučava.

Stefan III. cel Mare (1433-1504) ordnet im Verlauf seiner 48-jährigen Regentschaft die Angelegenheiten seiner Vorgänger, führt das Land zur kulturellen Blüte, erweitert die Grenzen  Moldawiens, führt die Unabhängigkeit von Polen herbei und nutzt nach dem Tode des ungarischen Königs Missverständnisse in der Innenpolitik Ungarns, um auch von Ungarn unabhängig zu werden. Er war in langwierige Kriege mit den Ungarn, Türken, Tataren, Polen und Walachen verwickelt, in denen er aus nahezu allen als Sieger hervor ging.

Als 1497 der polnische König Jan Olbracht Moldawien überfällt, in der Bukowina wütet und die Stadt Sučava einen Monat lang erfolglos belagert, gerät er beim Rückzug in einen Hinterhalt Stefans und wird vernichtend geschlagen. Zur Vergeltung überfällt Stefan 1498 Podolien (ukr. Podillja) und Ost-Halytsch, unterwirft das Halytscher Vorkarpatenland Pokutien (ukr. Pokuttja) und nimmt viele Gefangene (Männer, Frauen, Kinder), die er in Moldawien ansiedelt. “Er erwies sich als Freund der ukrainischen Bevölkerung, schätzte ihre Ansiedlungen in Moldawien und war ein bedeutender Bewahrer ihrer Kultur.” (16) S 155 – 1463 heiratet Stefan  die Kiewer Fürstin Jevdokia, mit der er vier Jahre zusammen lebt.

“Auf der Grabsteinplatte seiner Mutter, in der Klosterkirche in Putna, wo er ebenfalls begraben ist, steht eingemeißelt ein altukrainischer Text: „Hier ruht die Mutter des Wojewoden Stefan, Fürstentochter von Kicman“. Kicman liegt unweit der bukowinisch-galizischen Grenze, nahe der Ortschaft Schypynci, die mit den unter ihrem Einfluß stehenden Gebieten etwa im 12.- 13. Jh. als Schypynivs´ka Zeml´a eine eigenständige administrative Einheit darstellte. Die Spuren der alten ukrainisch-moldawischen, d. h. ukrainisch-rumänischen engen Beziehungen sind nicht nur in zahlreichen handschriftlichen altukrainischen religiösen Werken, wie Evangelarien, Apostelschriften und Urkunden nachweisbar, die in den bukowinischen Klöstern von rumänischen und ukrainischen Forschern seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert entdeckt und bearbeitet worden sind. Die alten engen ukrainisch-rumänischen Beziehungen gehen vor allem auf den gemeinsamen orthodoxen Glauben zurück. Die rumänische Kirche des Fürstentums Moldowa war bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts der Metropolie von Halytsch unterstellt. Aber auch nach der Gründung einer eigenen orthodoxen Metropolie im Fürstentum Moldowa, etwa 1400, haben zwischen den bukowinischen Klöstern und galizischen orthodoxen Zentren gute Beziehungen bestanden. Dies rührte auch von engen familiären Verbindungen zwischen ukrainischen und moldawischen Bojarenfamilien her, die bis etwa ins 17. Jahrhundert fortbestanden haben.” (2) S. 115 u. 116

Am 17.01.1510 gelobt Fürst Bohdan III. (1504-1517) nach verlorener Schlacht dem polnischen König die Treue und verzichtet auf das Pokuttja-Gebiet. Um sich gegen neue Ansprüche Ungarns bezüglich Moldawiens abzusichern, wendet er sich an die Türkei um Hilfe und anerkennt die Obrigkeit Sultan Selims über Moldawien. Von 1514 an unterstand Moldawien und somit auch die Bukowina, letztere allerdings nur für die Dauer von 260 Jahren (bis 1774), der Oberhoheit der Türkei.

Diese äußerte sich darin, dass Moldawien den Türken immer höhere Tribute zahlte, die Wahl der moldawischen Wojewoden gegen entsprechende Bezahlung bestätigt werden musste, Moldawien der Türkei bei deren Kriegszügen in an Moldawien grenzenden Gebieten beizustehen hatte und die Türken berechtigt waren, Militärgarnisonen auf dem gesamten Territorium Moldawiens zu stationieren.

Von den vielen Wojewoden, die nach Bohdan III. herrschten, sind erwähnenswert Petru Rares (1527-1538 und 1541-1546), der mehrere Kämpfe gegen Polen führte, Alexandru Lapusneanu (1552-1561 und 1564-1568), der freundschaftliche Beziehungen zu westukrainischen Gebieten anknüpfte (zu seiner Zeit wurde 1564 der Regierungssitz Moldawiens von Sučava nach Jassy verlegt und der Einfluss, den die ukrainische Sprache und Kultur bei Hofe, in der Kirche, in den Schulen und allen Publikationen hatte, wurde in immer stärkerem Maße durch die rumänische Sprache ersetzt) und “Vasile Lupu (1634-1653), zu dessen Regierungszeit die rumänische Sprache die ukrainische Sprache offiziell abgelöst hatte.” (16) S 161

“In der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts begann ein neuer politischer und militärischer Akteur auf die geschichtliche Entwicklung Moldawiens einzuwirken, das ukrainische Kosakentum. Gegründet im 15. Jahrhundert, an der unteren Donau, von Bewohnern, die Freiheit liebten und den Druck der polnischen Herren nicht ertragen wollten, wandelte sich das Kosakentum Mitte des 16. Jahrhunderts in eine organisierte Formation, die bei der Befriedung dieses Teils Europas aktiv mitwirkte. Nachdem die Kosaken anfangs das Hauptaugenmerk auf den Kampf mit den Tataren und Türken richteten und deshalb – nicht nur einmal – Moldawien, den Vasallenstaat der Türkei, überfielen, bemühten sie sich später darum, ukrainische Gebiete von der polnischen Herrschaft zu befreien und ein unabhängiges Fürstentum zu gründen. Bei ihren Feldzügen gegen Polen und ihren Bestrebungen, eine neue Allianz zu bilden, die sich Polen wie auch der Türkei entgegenstellen konnte, unterhielten sie auch Verbindungen zum moldawischen Fürstentum …“.  (16) S. 161

“Zu Zeiten der türkischen Oberhoheit verfiel das moldawische  Fürstentum immer mehr, die Wojewoden verloren an Autorität, es entbrannten Kämpfe zwischen den verschiedenen Prätendenten im Kampf um die moldawische Herrschaft, Handel und Landwirtschaft verfielen. Fremde kamen nicht mehr nach Moldawien, das Volk verarmte. Es begannen soziale Unruhen, denn die Bojaren und Klosteroberen übten ständige Repressalien auf die Leibeigenen aus. Dazu kamen Überfälle benachbarter Länder, die die Städte und Dörfer ausplünderten und brandschatzten, als Rache für die Kriege, die die Türkei mit Moldawien an ihrer Seite führte. Am Ende der türkischen Herrschaft verarmten auch die Ansiedlungen in der Bukowina, viele Bewohner verließen das einst verlockende Land, Moldawien wandelte sich in ein dünn besiedeltes Gebiet.” (16) S. 158

In der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts machte sich die schwindende  Stärke des osmanischen Imperiums bemerkbar. In ähnlicher Lage befand sich auch Polen, das nach Übernahme fremder Territorien in allmählicher Selbstauflösung begriffen war. Auf Rechnung dieser zwei schwachen Regierungsformationen wuchsen zwei neue Großmächte heran – Russland und Österreich. Russland bemühte sich, dieses Mal mit der Vorgabe, “Beschützer des orthodoxen Glaubens und des Christentums” zu sein, der Türkei einen vernichtenden Schlag zu versetzten und in Polen Unruhen zu schüren und deren Besitztümer zu rauben. (16) sh. S. 204

Im Herbst 1768 begann Zarin Katharina II. (1762-1796) einen neuen Krieg mit der Türkei. Ihr Ziel waren die Donaufürstentümer Moldawien und die Walachei. Das russische Militär eroberte zunächst die von den Türken gehaltene Festung Chotyn und besetzte ohne großen Widerstand ganz Moldawien und die Walachei. Im Herbst 1769 rief Russland seine Oberhoheit über diese Länder aus.  Von 1769 an hielt sich russisches Militär in der Bukowina auf und unterhielt die Kommandantur in der Stadt Černivci. Der schnelle Sieg der Russen über die Türkei und die Vorbereitungen zum Vorrücken auf den Balkan beunruhigten Österreich und daher nahm es im Jahre 1771 den Vorschlag der Türkei willig auf, zwischen den kämpfenden Parteien zu vermitteln. Grund für die Einmischung Österreichs in die Angelegenheiten Moldawiens wie auch der Walachei war, dass diese Länder noch vor der türkischen Oberhoheit über sie, von den ungarischen Königen abhängig gewesen sind.

Maria Theresia (1740-1780), als Königin Ungarns, protestierte daher gegen die russische Besetzung dieser Gebiete. Im Juli 1774 fand zwischen den kämpfenden Parteien die Friedensabsprache von Kücüc Kainarca statt, in der die Türkei die Unabhängigkeit der Krimtataren anerkannte und sich von ihren Besitztümern am Nordufer des Schwarzen Meeres lossagte und Russland im Gegenzug sein Militär aus Moldawien und der Walachei zurückzog.

Joseph II. (1780-1790), der Sohn Maria Theresias und Mitregent ab 1765, erkannte zu jener Zeit die großen strategischen und politischen Möglichkeiten, die eine Einnahme der Bukowina für Österreich bieten würde und setzte in geschickten Verhandlungen mit der Türkei und vorherige Schaffung vollendeter Tatsachen eine Übernahme der Bukowina durch Österreich durch.

Der österreichische Botschafter in Konstantinopel, Freiherr von Thugut, bekräftigte seine Forderungen auf die Bukowina vor dem Hintergrund, dass diese früher, zu Zeiten des Halytsch-Wolhynischen Fürstentums rechtmäßiger Bestandteil des Fürstentums war. “Mit diesem Akt anerkannte die österreichische Seite die Zugehörigkeit der Bukowina zum Halytsch-Wolhynischen Fürstentum und zwar zur so genannten Fürstenzeit wie auch zu Beginn der moldawischen Periode.” (16) S. 207

Bereits im März 1775 willigte die Türkei ein, Österreich denjenigen Teil des nördlichen Moldawiens abzutreten, den Österreich für die militärisch-strategische Verbindung Galiziens und Siebenbürgens benötigte.  Am 7. Mai 1775 wurde diese Absprache in Konstantinopel in einem gesonderten Vertrag zwischen dem Freiherrn von Thugut und dem Großwesir Izet Mehmet Pascha bekräftigt. Die Absprachen endeten am 2. Juli 1776 mit der Unterzeichnung der Abgrenzungsurkunde von Balamutka, in der alle Grenzen des Österreich zugefallenen Gebietes abgesteckt und anerkannt wurden und in der Österreich dem Territorium die bereits im 14. Jahrhundert zu findende Bezeichnung “Bukowina” gibt.

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Die vorab gemachten Ausführungen stützen sich auf Inhalte des 1956 in ukrainischer Sprache erschienenen Werkes “Bukovyna“ dessen Verfasser, Dr. Denys Kvitkowskyj, Prof. Théophil Bryndzan und Arkadij Zhukowskyj dem Bukowiner Kulturkreis entstammen und dieses Land 1940 verlassen haben. – Übersetzungen E. G. F.

Die kursiv hervorgehobenen Teile der vorösterreichischen Periode entstammen einer kulturhistorischen Darstellung  « DIE BUKOWINA EINST UND HEUTE », deren in Deutschland lebende aus der Südbukowina stammende Verfasserin Dr. Anja-Halja Horbatsch (emeritierte Slavistin der Universität Frankfurt/Main, namhafte Übersetzerin ukrainischer Literatur und Verlegerin) uns diese Zeilen freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.


Erläuterungen zur Kyjiver Rus’ und dem Fürstentum Moldau (Fürstentum Moldawien)


Erläuterungsteil zur Kyjiver Rus’

Mit dem Erscheinen normannischer Waräger begann im Umfeld der zu damaliger Zeit bereits existierenden Stadt Kyjiv (Kiew) und deren Einflussbereich – es herrschten dort bereits Regionalfürsten mit ihren Gefolgsleuten – ein organisiertes Staatsleben, das den Zeitraum von Mitte des 9. Jh. bis zur Mitte des 14. Jh. umfasst und als “Fürstenperiode” bezeichnet wird. Die Skandinavier stellten zu Beginn deses Zeitraumes die Herrschaftsdynastie. Der erste historisch belegte Fürst dieser Periode war Askold (856-882), der mit seinen Gefolgsleuten Kyjiv von den Chasaren befreite und später den Anstoß zur Aufnahme von Handels-und Kulturbeziehungen zu Byzanz gab. Als Nachfolger Askolds folgten Fürst Oleh (882-912) und Fürst Ihor (912-945). Auch zu westeuropäischen Gebieten und Zentralasien bestanden Handelsbeziehungen. Allmählich assimilierten sich die Waräger mit den Bewohnern des Landes und die Zahl der slawischen Gefolgsleute in der Regierung stieg an. “Zu Zeiten Fürst Jaroslavs des Weisen (1019-1054) überwogen im Staatsapparat regionale slawische Landesbewohner. Die Zahl der einstigen normannischen Erobererschicht sank rapide und schwand schließlich gänzlich.“ (16) S. 102

“Der Kyjiver Herrschaftsbereich führte zu Zeiten der Kyjiver Fürstenperiode die Bezeichnung “Rus”. Dazu zählte anfänglich nur das von Poljanen besiedelte engere Kyjiver Gebiet. Allmählich dehnte sich der Name auf den gesamten von Kyjiv beherrschten Bereich aus. Nach der Bezeichnung “Rus'” nannte man deren Bewohner Russenen oder Rus’ki, Benennungen, die sich zwecks Definition ukrainischer Einwohner bis in die heutigen Zeiten, auch in der Bukowina, erhalten haben.” (16) S 102 – Die Regierungsmacht befand sich in den Händen des Fürsten, der auch oberster Heerführer, höchster Regierungsrepräsentant und oberster Richter war. Wie seinerzeit in ganz Europa hatte das Fürstentum  militärischen Charakter. Dem Fürsten zur Seite stand der Rat der Bojaren, der sich aus älteren Gefolgsleuten, mit Regierungsgeschäften betrauten verdienten Beamten und der Höheren Geistlichkeit zusammensetzte.


Erläuterungsteil zum Fürstentum Moldawien (Moldau)

(16) S. 174-178

Wojewode
“An der Spitze des moldawischen Staates stand der Wojewode, der sich auch als Hospodar (Hausherr/Bewirtschafter) der moldawischen Gebiete bezeichnete. Diese ukrainische Bezeichnung rührt daher, dass der Wojewode zu jenen Zeiten Eigentümer des gesamten Landes, insbesondere auch der nicht besiedelten Gebiete war. In seinen Händen vereinigte er die gesetzgeberische, richterliche und ausführende Gewalt. In Kriegszeiten führte er das militärische Oberkommando. Im Laufe der Zeit änderte sich der Machtumfang der Wojewoden; ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts mischten sich die Bojaren in immer stärkerem Umfang in die Kompetenzen der Wojewoden, wodurch deren frühere Machtfülle begrenzt wurde.” (16) sh. S. 174

Bojaren
“Die Besitzer großer Ländereien und die höheren Regierungs-beamten bildeten die Oberschicht der Bojaren. Der Wojewode bedachte diejenigen, die sich im Kampf ausgezeichnet hatten oder höhere Beamte, die sich bei Regierungsgeschäften positiv hervorgehoben hatten mit Grund und Boden. Die Bojaren herrschten über ihren Grundbesitz mit Hilfe von Ansiedlern (Kolonisten) oder Sklaven, die sie vorwiegend aus Kriegsgefangenen rekrutierten…” (16) sh. S. 176

Sklaven
Sklaven in der Bukowina waren nur Zigeuner und Tataren. Sie gehörten zum absoluten Besitz ihrer Herren und wurden in der Regel als Hausangestellte oder Schmiedehandwerker beschäftigt. Waren sie in Fälle von Totschlag verwickelt, richteten die Herren höchstpersönlich über sie.

Leibeigene
Die Bauern stellten die größte Zahl an Leibeigenen. Mit der Zuteilung von Land durch den Wojewoden gingen alle dort angesiedelten Leibeigenen an den neuen Besitzer über, waren an Grund und Boden gebunden und hatten keine Rechte, diesen aus eigenen Stücken zu verlassen. Auch in Nachbarländern erbeutete Kriegsgefangene wurden Leibeigene. Der Grundbesitzer konnte sie zusammen mit seinen Untergebenen jederzeit verkaufen. Zu letzteren zählten auch freiwillige Siedler aus Nachbarländern, die auf Wunsch der Bojaren oder Klöster ins Land kamen. Ihnen wurden anfangs bestimmte Freiheiten zugesichert. Anmerkung: Das 1782 für ganz Österreich erlassene Patent über die Aufhebung der Leibeigenschaft betraf auch die Zigeuner der Bukowina. Sie wurden besitzlose Bauern. An die Stelle der Leibeigenschaft trat der Frondienst.

Bürgerschaft
Eine Bürgerschaft befand sich zu Zeiten der Moldawischen Periode der Bukowina nur in drei Städten – Černivci, Seret, Sučava – wo sie sich überwiegend mit Großandel und Gewerbe befasste. Anfang des 16. Jahrhunderts hatte Sučava etwa 2000 Wohnhäuser und war das Handelszentrum des gesamten Landes Die Aufwärtsentwicklung der drei Städte währte bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts und verfiel im Laufe der türkischen Oberhoheit und aufgrund der unklugen Politik der Wojewoden.

Die Geistlichkeit
Anfang des 15. Jahrhunderts gewann die herrschende Orthodoxe Kirche in der Bukowina ihre Selbständigkeit und verfügte über eine eigene Organisation. In der Zeit davor war sie der Metropolie von Halytsch unterstellt. Während die höhere Geistlichkeit, wie Bischöfe und Klostervorsteher über große Ländereien verfügte, an den Regierungsgeschäften teilnahm und den Bojaren rechtlich gleichgestellt war, befand sich der niedere Stand der Geistlichkeit in gleicher Situation wie die untergebenen Bauern. Da diese Geistlichen keine reguläre Bezahlung bekamen, mussten sie bei den Herren Land pachten und es bearbeiten. Nur von Zeit zu Zeit erhielten sie Geschenke von Gläubigen. Ein ähnliches bzw. noch schwereres Schicksal trugen die Mönche, von denen es eine ziemlich große Anzahl gab, denn in jener Zeit existierten in der Bukowina 31 Klöster.



Die österreichische Periode in der Bukowina
(1774 – 1918)


Entstehung und Werdegang der Bukowina bis 1848

Seit 1514 stand das rumänische Fürstentum Moldau (Gründung 1359) und somit auch dessen nördlicher Landesteil, die Bukowina, unter der Oberhoheit der Türkei und war Konstantinopel gegenüber tributpflichtig.  Österreich – unter  Kaiser Joseph II – das in den mehrfachen kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen der Türkei und der aufstrebenden Großmacht Russland,  auf wiederholten Wunsch der Türkei hin, Schlichtungsverhandlungen zwischen den beiden Parteien übernahm, erkannte die großen strategischen und politischen Möglichkeiten, die eine Einnahme der Bukowina für  Österreich bot und setzte in  geschickten Verhandlungen mit der Türkei und durch vorherige Schaffung vollendeter Tatsachen bereits im Jahre 1774 die Übernahme des Bukowiner Territoriums in eigener Regie durch.

Der Protest des damaligen moldauischen Fürsten Grigore Ghica III., eines der Türkei unterstehenden Vasallen albanischer Herkunft, wurde von den Türken nicht beachtet. Er wurde kurzerhand stranguliert.

In der am 2. Juli 1776 unterzeichneten Abgrenzungsurkunde von Balamutka, in der alle Grenzen des Österreich zugefallenen Gebietes abgesteckt und anerkannt wurden, gab Österreich dem  10.442 qkm großem Territorium die bereits im 14. Jahrhundert zu findende Bezeichnung „Bukowina“ (von den Deutschen in der Übersetzung auch „Buchenland“ genannt).

Es gibt eine Reihe von Daten, die bekräftigen, dass die in der gesamten Bukowina – in kompakter Menge jedoch vorwiegend im Nordteil des Landes – ansässigen Ukrainer  die Urbevölkerung des Landes gewesen sind. Diesbezügliche Ansichten und Argumentationen  zwischen der Mehrheit rumänischer Historiker und ukrainischen Historikern decken sich nicht und führen häufig zu verhärteten Diskussionen. Dagegen kann man das überwiegend  von Rumänen besiedelte Gebiet der Südbukowina mit der früheren moldauischen Hauptstadt Sučava (ab 1564 übernahm Jassy diese Funktion) als moldauisches Kernland bezeichnen. Hier lagen die wichtigsten herrschaftlichen und geistlichen Mittelpunkte des Landes. Auch der an den Gebirgshängen lebende, den Ukrainern zuzurechnende Stamm der Huzulen und die der gregorianisch-armenischen Kirche angehörenden Armenier sowie die Juden waren im Lande bereits ansässig. Gleiches gilt für die Zigeuner, die in der Mehrheit feste Wohnsitze hatten.

Im Verlauf der österreichischen Militärregierung (1774-1786) legten die Generäle Gabriel Freiherr von Splény (1774-1778) und Karl Freiherr von Enzenberg (1778-1786) die organisatorische Basis für die Entwicklung der Bukowina zu einem Landesteil Österreichs, der im Verlauf der nachfolgenden Jahrzehnte zu einem Musterland der Monarchie aufsteigen sollte.

Die zu Beginn vorhandene Einwohnerschaft von ca 75.000 Menschen (Dazu gibt es auch abweichende Angaben) wuchs bis 1910, gemäß damaliger Volkszählung, auf 794.945 Personen an, davon 38,4 % Ruthenen (Ukrainer), 34,4 % Rumänen, 12,0 % Juden, 9,2 % Deutsche, sowie 6,0 % Bewohner anderer ethnischer Zugehörigkeit, wie Polen, Armenier, Ungarn, Slowaken, Tschechen, Lippowaner, Zigeuner u. a.. (Die Lippowaner bzw. Philipponen sind Angehörige einer Sekte der „Altgläubigen“, die sich im 17. Jh. von der russisch-orthdodoxen Kirche als konservative Gruppe losgesagt und auf Grund ihrer Verfolgung Russland verlassen hatten).

Die ersten Amtshandlungen der Generäle bestanden in der Vermessung des Landes, im Aufbau der Infrastruktur (Verkehr, Nachrichtenübermittlung, Verwaltung, Gemeinwesen, Sicherheitswesen, Gesundheitswesen), in der Förderung der Besiedlung des relativ menschenarmen Gebietes mit Kolonisten aus westlichen Teilen des Reiches, dem Aufbau des Schulwesens, dem Ausbau von Militärstandorten und der Einleitung von Schritten zur Reformierung des kirchlichen Systems. Mit Letzterem wurde der griechisch-orthodoxe Bischof Dositheus Chereskul betraut, dessen Bistum von der Jassyer Rechtsabhängigkeit gelöst wurde und der seinen Sitz von Radautz nach Czernowitz  verlegte, wo er im November 1781 feierlich eingeführt wurde. Das neue Bistum unterstand bis 1873 der Metropolie von Karlovitz in Slawonien, jedoch nur in Fragen des Dogmas und rein spirituellen Angelegenheiten. Die vielen Klöster wurden – bis auf drei – säkularisiert und die Klostervermögen nebst Grundbesitz in eine neue religiös-wirtschaftliche Einheit, den „Griechisch-Orientalischen Religionsfonds“ (seinerzeit offizielle Bezeichnung für den Griechisch-Orthodoxen Religionsfonds) eingegliedert, aus dem der Unterhalt des gesamten griechisch-orthodoxen Klerus, einschließlich der  Kirchen, Klöster und – im Bedarfsfall – Schulen und sonstigen nützlichen Einrichtungen bestritten werden sollte. Die unumgängliche Durchführung der Säkularisation erfolgte trotz zähesten Widerstandes der Kirche.

“Am 23. Januar 1873 erhielten die Orthodoxen der Bukowina mit dem Erzbistum Czernowitz eine völlig unabhängige Institution. Dem Metropoliten von Czernowitz waren auch die dalmatinischen Bistümer Zara und Cattaro sowie die orthodoxen Gemeinden von Triest und seit 1883 auch Prag, also alle Orthodoxen der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder unterstellt.” (15) S. 17 – Zum ersten Erzbischof und Metropoliten wurde der Bukowiner Bischof Eugen Hakman ernannt.

Die überwiegende Mehrheit der Landesbewohner, zu der neben den Rumänen auch die Ukrainer zählten, gehörte schon in vorösterreichischer Zeit der Griechisch-Orthodoxen Kirche an (mehr als 70 %). Ein großer Teil der eingewanderten Deutschen, Ungarn und Polen war römisch-katholisch. Die aus Galizien eingewanderten Ukrainer waren meistens Anhänger der griechisch-katholischen Konfession. Gleich nach den Katholiken folgte die israelitische Glaubensgemeinschaft, die ebenfalls schon in vorösterreichischer Zeit im Lande vertreten war. Weiterhin lebten vor allem in der Südbukowina Deutsche evangelischen Glaubens. Zu der der dritten Konfession, die schon in der moldauischen Bukowina vorhanden war, zählten die der gregorianisch-armenischen Kirche angehörenden Armenier. Letztendlich seien die ehemals aus Russland ausgewanderten “Altgläubigen”, auch Lippowaner genannt, erwähnt, die sich auch in der Bukowina niedergelassen hatten.

Die Bukowina in ihrer Gesamtheit verfügt über guten Ackerboden, Weidegebiete und große Waldflächen. Landwirtschaft und Holzverarbeitung bilden die Haupterwerbsquellen. Bis zum Beginn der österreichischen Ära dominierte die Viehwirtschaft. Im Zuge der Besiedlung des Landes brachten deutsche Bauern qualitativ hochwertige landwirtschaftliche Kenntnisse mit, deren Einsatz den damals noch äußerst bescheidenen Ackerbau so weit voranbrachte, dass die späteren Ernteerträge der Bukowina über dem Gesamtdurchschnitt der anderen österreichischen Länder lagen. Die im militärischen Auftrag betriebene Pferdezucht im Staatsgestüt Radautz setzte positive und nachahmenswerte Beispiele für die ansässige Bevölkerung, was wiederum der Viehzucht im gesamten Land breiten Auftrieb verschaffte. Auch der Ackerbau und die Viehhaltung im gesamten Land bekamen durch fiskalische und technische Unterstützung, Ermunterung und Beispielgebung starke Entwicklungsimpulse. Dem bis dahin herrschenden Raubbau in der von  großen Waldflächen bedeckten Bukowina setzte die Regierung von Anfang an (1776) durch eine neu eingeführte Waldordnung ein Ende. Die Bewirtschaftung der Forste erfolgte von da an durch ins Land hereingeholte geschulte Kräfte und förderte zusätzlich die Errichtung von Sägewerken und Glashütten, wozu weitere Kolonisten aus den westlichen Teilen der Monarchie eingesetzt wurden. Weil die systematische Forstwirtschaft erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts einsetzte, befand sich der weitaus größte Teil der Wälder um 1900 im Stadium der Haubarkeit und bildete ein unschätzbares Kapital der Bukowina.

Der Griechisch-Orientalische Religionsfonds, als größter Grundbesitzer der Bukowina, dem um 1850 231.370 ha Waldungen und 23.154 ha  Äcker gehörten, beschäftigte im Jahre 1918 rund 28.000 Menschen und war der größte Wirtschaftsbetrieb in der Bukowina. Sehr große Ländereien und Waldgebiete befanden sich außerdem in den Händen hauptsächlich rumänischer, durchweg außerhalb der Bukowina ansässiger, Großgrundbesitzer.   

Seit ältesten Zeiten betätigten sich Armenier und Juden als Händler und Gewerbetreibende. Letztere fungierten auch häufig als Pächter von Dörfern oder Landgütern und hielten die Schankrechte. Die wenigen Städte der Bukowina waren Zentren für die Beamtenschaft, Lehrer, Geistlichkeit, Handwerker, Gewerbetreibende, Kaufleute und Militärs, die über die gesamte österreichische Periode hin aus allen Teilen des Reiches ins Land kamen. Zum größten Handelszentrum der Bukowina entwickelte sich die Hauptstadt Czernowitz mit ihrer Umgebung. Schließlich war dieser Teil des Landes der am meisten besiedelte und reichste, insbesondere deswegen, weil sich hier das größte kommunale Netz befand und die Stadt selbst an der Handelsstraße Rumänien – Lemberg – Warschau – Krakau nach Zentral- und Westeuropa lag. Die Linienverbindungen und Verkehrswege verbanden alle Landesteile der Bukowina und waren auch an die Nebenverbindungen im Landesinneren gut angeschlossen. Czernowitz entwickelte sich auch zu einer großen Garnisonstadt. Zu der wohl bekanntesten Militäreinheit zählte das “Infanterie-Regiment Erzherzog Eugen Nr. 41”. Eine nennenswerte Montanindustrie konnte sich trotz diverser Erzvorkommen aufgrund nicht gesicherter Absatzmöglichkeiten und in Ermangelung kostengünstiger und geeigneter Kohlevorkommen nicht entwickeln. Diesbezüglich hoffnungsvollen Engagements der ersten Jahrzehnte war kein dauerhafter Erfolg beschieden. Erwähnenswert ist auf jeden Fall das über 30-jährige Engagement des Anton Manz von Mariensee, der zum Begründer des modernen und sozial-fürsorglichen Bergbauwesens in der Bukowina wurde.

“Kennzeichnend für die erste Phase der Landesentwicklung während der Zeit der Militärverwaltung von 1774 bis 1786 waren die spontanen Zuwanderungen von deutschen Handwerkern, die die einsetzende Bautätigkeit für Offiziere und Verwaltungsbeamte und ihre Familien angelockt hatte.” (10) S. 222

Die Ansiedlung deutscher Bauern, landwirtschaftlicher Fachkräfte wie auch von Bergleuten, Glas- und Waldarbeitern und Waldbauern erfolgte in den ersten Jahrzehnten, 1782 bis 1850, in mehreren Schüben. Einen Großteil der Kolonisten stellten Südwestdeutsche, Deutsche aus der Zips (Oberungarn) und Böhmerwäldler. Im Gefolge der von Österreich betriebenen Politik ließen sich zusätzlich Ungarn, Polen, römisch-katholische Armenier, Lippowaner (großrussische Sekte der „Altgläubigen“), Slowaken und Zigeuner in der Bukowina nieder. Da die Bukowina im Vergleich zu den angrenzenden Ländern in vielem bessere Lebensbedingungen und vor allem Anschluss an die westliche Kultur und Zivilisation bot, wanderten ebenfalls viele Rumänen (aus der Moldau, aus der türkisch besetzten Enklave Chotyn am Dnister und aus Siebenbürgen) und Ukrainer, sowie in bedeutender Anzahl auch Juden (beide Gruppen vornehmlich aus Galizien), in das Land ein, wo sie die Anzahl dieser bereits im Lande ansässigen Ethnien verstärkten.

Eine wichtige Rolle für die Gesamtentwicklung des Landes spielte der zu Beginn besonders von General von Enzenberg forcierte systematische Aufbau des Schulwesens, denn außer 2 nachweisbaren Klerikalschulen – die bedeutendste befand sich im Kloster Putna – besaßen die Einwohner des Landes keine größeren Bildungseinrichtungen. Allerdings dienten die Klerikalenschulen ausschließlich der Ausbildung des geistlichen Standes. Eine gewisse Basisbildung für das Volk vermittelten die in ruthenisch (ukrainisch) bewohnten Dörfern existierenden sogenannten Küsterschulen (Djakiwke) und im ganzen Lande tätige vereinzelte Privatlehrer. Höhere Bildung konnte man nur auf ausländischen Schulen erlangen.

Die aufgrund kaiserlicher Verfügung vom 6. August 1786 und gegen den Mehrheitswillen der Bevölkerung vollzogene verwaltungsmäßige Vereinigung der Bukowina mit Galizien – allerdings als eigener Kreis – bescherte der fortschrittlichen Entwicklung des Landes einen herben Schlag. Die Gründe für die Entscheidung des Kaisers sind nirgendwo  fixiert. Es gibt die These, dass der katholische Klerus in Lemberg über seine Verbindungen in Wien und einflussreiche Persönlichkeiten in Galizien gegen die Selbständigkeit der Bukowina agiert haben. (4) sh. Inhalte S. 90-92

Die Polen spielten vor allem als Beamte eine Rolle. Auf sie ist die polnische Schreibung der Bukowiner Orstnamen in österreichischer Zeit zurückzuführen, die im deutschen Sprachgebrauch noch heute angewandt wird (z. B. Czernowitz statt ursprünglich Tschernowitz und Suczawa statt Sutschawa oder rumänisch Suceava). Daneben kamen viele polnische Geistliche ins Land, ebenso Angehörige städtischer Berufe. 63 Jahre lang wurde die Bukowina in der Folgezeit von Lemberg aus regiert. Die dortige Verwaltung bediente sich vor allem ab 1815, als das gesamte Bukowiner Schulwesen dem römisch-katholischen Konsistorium in Lemberg unterstellt wurde, nicht nur einer offenen Polonisierungspolitik, sie hob auch den von den österreichischen Militärgouverneuren eingeführten Schulzwang auf und versuchte der Bevölkerung den Katholizismus überzustülpen. Dies bewog die Mehrzahl der orthodoxen Bevölkerung sowie teilweise auch Protestanten und Juden dazu, ihre Kinder nicht mehr zur Schule zu schicken, was einen Rückgang in der Anzahl der Schulen um über 50% zur Folge hatte. Die meisten Lehrer waren Deutsche und Polen.

Neben der deutschen, polnischen und rumänischen Sprache gab es in den Schulen keinen Raum für das Ruthenische (Ukrainische), das nicht als Landessprache anerkannt wurde. “Viele von den Polen in der Bukowina getroffenen Maßnahmen hatten das Ziel, bei den ruthenischen (ukrainischen) Bewohnern keine höhere kulturelle Entwicklung zuzulassen und auf diese Weise deren Ethnie auf einfachste Art zu denationalisieren.” (16) S. 221 –  In jener Zeit, als die ukrainische Sprache an den Schulen nicht zugelassen war,  wurde jedoch die rumänische Sprache protegiert und es wurden Unterrichtsbücher in rumänischer Sprache aufgelegt. (16) sh.
S 222 – Auf entsprechende kirchliche Interventionen aus griechisch-orthodoxen Kreisen hin wurde erreicht, dass die Oberaufsicht über die Schulen der Bukowina dem Lemberger römisch-katholischen Konsistorium 1844 entzogen wurde und zunächst für die Schulbezirke Radautz und Suczawa und später insgesamt auf das griechisch-orthodoxe Czernowitzer Konsistorium überging. (16) sh. S. 661-662


“Von Anbeginn des 19. Jahrhunderts begannen bei den ukrainischen Bergbewohnen, den Huzulen, soziale Unruhen, die in den 40-er Jahren unter Führung von Lukjan Kobyletzia beträchtliche Ausmaße annahmen.” (16) S. 216

Die sich hauptsächlich im passiven Widerstand tausender Landbewohner äußernden Proteste und darauf folgenden Klagen richteten sich immer öfter gegen die Grundherren, die aus ihren Ländereien immer exzessivere Erträge erzielen wollten – u.a. durch erhöhten Baumschlag und Vergrößerung der Ackerbauflächen – und für die Nutzung der Felder und Weidegebiete höhere als im Gesetz festgelegte Abgaben forderten.

Die Revolution in Europa, die am 13. März 1848 auch Wien erfasste, besiegelte die Existenz der zentralistischen Staatsführung Österreichs. Der Kaiser war gezwungen, die Zensur abzuschaffen, die Freiheit der Presse und die Bildung von Nationalgarden in jedem Land der österreichischen Monarchie zuzulassen, den nationalen Gruppen gewisse Rechte zu geben und den Frondienst aufzuheben.

In der Bukowina regte sich schon lange der Wunsch nach einer Abspaltung von Galizien. Zur Gründung des selbstständigen Herzogtums Bukowina gab der Rumäne Eudoxius Hormuzaki, Nachkomme einer angesehen Bojarenfamilie griechischer Herkunft mit Besitz in der Nordbukowina den Anstoß, indem er eine an den Kaiser gerichtete Petition verfasste und diese mit zahlreichen Unterschriften versehen am 3. August 1848 der Reichsverwaltung überreichte. Die Hauptforderungen beinhalteten „Wahrung der Nationalität“, “Bewilligung eines eigenen Landtages mit Sitz in Czernowitz” sowie eine „eigene Provinzialverwaltung“. Nach einer weiteren Petition und Bittschrift nach der Thronbesteigung von Kaiser Franz Joseph I. bekam die Bukowina am 4. März 1849 die Eigenschaft eines autonomen Kronlandes mit dem Titel eines Herzogtums zugesprochen. Die verwaltungsmäßige Trennung von Galizien erfolgte 1853. 


Schulpolitik der Bukowina bis 1918

General von Enzenberg sorgte aufgrund der österreichischen Schulordnung des Jahres 1774 dafür, dass bereits im Jahre 1784 die ersten Normalschulen in Czernowitz und Suczawa und im darauf folgenden Jahre 1785 auch die ersten Bezirksschulen in der Bukowina vorhanden waren. Am 16. Dezember 1808 wurde in Czernowitz das erste Gymnasium eröffnet. 1827 entstanden in der Stadt anstelle der vorherigen, im Jahre 1789  von Suczawa nach Czernowitz verlegten Priesterschule, die neue „Theologische Lehranstalt“ und das Klerikalseminar, die später als Theologische Fakultät der Czernowitzer Universität eingegliedert wurden.

Hauptsächlich ab 1860 wurden weitere Gymnasien und Realschulen eröffnet. 1870 folgte in Czernowitz die Errichtung einer staatlichen Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalt und 1873 die Eröffnung einer Staatsgewerbeschule. Mittelschulen und Ackerbauschulen komplettierten das Bild.

An dieser Stelle muss auch der Musikschule des „Vereins zur Förderung der Tonkunst in der Bukowina“ gedacht werden, die im Jahre 1862 in Czernowitz gegründet wurde. Diese Lehranstalt, die für das Musikleben in diesem Lande von größter Bedeutung war und aus der zahlreiche Musiker hervorgingen, erreichte unter der Direktion Adalbert Hrimaly´s Höchstleistungen auf dem Gebiete der Musikerziehung und der künstlerischen Produktionen, sodass sie zu den besten musikalischen Ausbildungsstätten Österreichs gezählt werden konnte.” (8) S. 306

Der Wendepunkt für eine zügigere Entwicklung des Volksschulwesens kam erst nach der Loslösung der Bukowina von Galizien und dank neuer Gesetzgebung im Schulsektor. Moses Fuhrmann, jüdischer Lehrer aus dem Czernowitzer Ortsteil Sadagora hat in seinem „Schematismus der Bukowiner Volksschulen und Lehrer pro 1904“  1.400 Volksschullehrer namentlich erfasst. Dort ist ersichtlich, dass die Lehrerschaft – den  Bevölkerungsanteilen entsprechend – aus den Reihen aller Nationalitäten kam. (13) Band I sh. S. 46 – 118

Zu Beginn des Ersten Weltkrieges existierten in der Bukowina 488 Volksschulen. Für die Schüler war das Erlernen Ihrer Muttersprache sowie der deutschen Sprache Pflicht. In ethnisch gemischten Gemeinden wurde in allen drei Hauptsprachen (Deutsch, Rumänisch, Ukrainisch) unterrichtet. Die Amtssprache und die Umgangssprache zwischen den Minderheiten des Landes war Deutsch.


Die Czernowitzer „Francisco-Josephina“ – Universität

Am 4. Oktober 1875 wurde die östlichste – bis 1918 deutschsprachige – Universität, die „Francisco-Josephina“ feierlich eröffnet, mit den Fakultäten Jurisprudenz, Philosophie und Griechisch-Orthodoxe Theologie. Bei der Entscheidung für die Stadt Czernowitz war die politische Gesamtsituation maßgebend in der sich der Vielvölkerstaat der Habsburger Monarchie befand. Es erscheint nachvollziehbar, dass die österreichische Regierung mit dem Entschluss zu Gunsten einer deutschsprachigen Universität in der Bukowina bestrebt war, das seinerzeitige Nationalbewusstsein der Völker in geordneten Bahnen zu kanalisieren. Die deutsche Kultur sollte die nichtdeutschen Ethnien der Bukowina einen und – in positivem Sinne – an Österreich binden. Zum ersten Rektor wurde der Jurist Dr. Constantin Tomaszczuk, Sohn eines ukrainischen Vaters und einer rumänischen Mutter, gewählt. An den beiden weltlichen Fakultäten wurden die deutsche Vortragssprache und die neu geschaffenen Lehrkanzeln für die rumänische und ruthenische (ukrainische) Sprache und Literatur gesetzlich festgelegt. An der Theologischen Fakultät wurden für die Lehrkanzeln für praktische Theologie die rumänische und die ruthenische (ukrainische) Unterrichtssprache zugelassen. Für die Ukrainer, deren Schriftsprache im damaligen Russland verboten war und die in Russland und Galizien unterdrückt wurden, war diese Universität von besonderer Bedeutung.

Aufgrund der Ausrichtung nach westlichem Muster, den auch international bekannten, qualifizierten Professoren und der deutschen Vortragssprache, bildete die Universität und hier vor allem die orthodoxe Theologische Fakultät einen Anziehungspunkt für das benachbarte Ausland und genoss – weit über die Monarchie hinaus – hohes Ansehen.

Vielen orthodoxen Ländern und deren Kirchen und Theologen diente die Czernowitzer Universität als Beispiel zum Aufbau eigener Strukturen.


„Die Deutschen der Bukowina“ von Serhij Osatschuk,
Auszug aus der Einleitung zum Buch „НIMЦI БУКОВИНИ“ Czernowitz 2002

In der Periode Ende des 18. bis Anfang des 20. Jahrhunderts – im Verlauf der Zugehörigkeit des Landes zum Habsburger Imperium – war das Schicksal der Bukowina gekennzeichnet durch eine positive dynamische Entwicklung in allen Lebensbereichen. Die harmonische geschichtliche Entwicklung der Bukowina führte zur Entstehung einer multiethnischen, multikonfessionellen Gesellschaftsstruktur. Sie war ein Konglomerat, in dem jede nationale Gruppe ihre nationalen Besonderheiten bewahrte und ihre geistige und materielle Kultur entwickelte. Die Heterogenität der Bukowiner Kultur würde offensichtlich nicht so ein Interesse hervorrufen, wenn sie nicht zugleich gekennzeichnet wäre durch eine Integrationsidee, ständigem Streben nach gegenseitigen Kontakten, jederzeitiger Bereitschaft zur Zusammenarbeit, mit einem Gesamterwachen und – nicht vom Verfasser: „mit dem Entlehnen von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen, geistig oder kulturell befruchtenden Beispielen und Ideen.“ Die deutsche nationale Kultur hat in der geschichtlichen Genesis der Bukowina eine bedeutende Rolle gespielt. Ihr gebührt ein besonderer Platz inmitten der anderen Akteure, die wesentlichen Einfluss auf die Formung der weltanschaulichen Positionen und die europäische Mentalität der Bukowiner genommen haben.

Die günstige Entwicklung des Deutschtums in der Bukowina ist dem Zustand zuzuschreiben, dass sich die Deutschen, erfüllt von altösterreichischen josephinischen liberalen Überzeugungen, unermüdlich ihrer Kulturarbeit gewidmet haben und weder nach einer Stellung strebten, die sie absonderte, noch sich um einen Schutz ihres nationalen Bestandes bemühten. Auf diese Weise gelang es ihnen, Situationen zu vermeiden, die Widerstände seitens der autochtonen Bevölkerung hätten hervorrufen können. In der Bukowina gab es auch nicht jene scharfen Widersprüche zwischen den Autochtonen und den Deutschen, die im Verlauf der Jahrhunderte in Ungarn und Galizien auftauchten. Die Geschichte der Bukowina Ende des 18. – 19. Jh. hat sich mit nicht allzu starken sozialen Konflikten zwischen den nationalen aristokratischen Großgrundbesitzern und der überwiegenden Mehrheit der untergegebenen Bauern ausgezeichnet. Dadurch hat der durchaus wichtige soziale Faktor hier die nationalen Beziehungen nicht vergiftet. Die Deutschen waren fraglos die politisch dominierende Bevölkerung der Bukowina, aus ihrer Mitte kamen die leitenden Verwaltungskader, dennoch haben sie weder große Grundbesitzer gestellt noch waren sie Repräsentanten einer nicht vorhandenen Großindustrie. Auf diese Weise besaßen sie keine nationale „Überlegenheit“, sieht man von der Nutzung im ökonomischen Bereich ab. Durch die Herrschaft der deutschen Sprache, die als Amtssprache und allgemeine Umgangssprache galt, war die Stellung der Deutschen weitaus besser, als in anderen Teilen der Monarchie.

Solange das österreichische Imperium zum Deutschen Bund gehörte, war die vorherrschende Stellung der Deutschen innerhalb der Monarchie abgesichert. Die österreichische imperiale Politik hatte ihrem Grunde nach deutschen Charakter, dank dem sich die Deutschen des Habsburger Reiches freiwillig mit Österreich identifizierten. Nach dem 4. Prager Friedensschluss vom 23. August 1866, der den für Österreich nicht erfolgreichen Krieg gegen Preußen abschloss, anerkannte Österreich die Auflösung des Deutschen Bundes und erklärte sich mit der Neuorientierung Deutschlands ohne eigene Beteiligung einverstaden.(Anmerkung: 1871 entstand das Deutsche Reich) Statt nach einer prodeutschen Einstellung orientiert sich Österreichs Staatsgedanke vom letzten Drittel des 19. Jahrhunderts an der übernationalen „großösterreichischen“ Idee eines Vielvölkerstaates. Die politische Herrschaft der Deutschen in Österreich war von jenem Zeitpunkt an für immer verloren und sie mussten zusammen mit anderen cisleithanischen, d. h. in der österreichischen Region der Habsburger Monarchie ansässigen Volksgruppen im Rahmen ihrer nationalen Gleichberechtigung (de jure – S. O.) einen anstrengenden Kampf für ihre nationalen Interessen führen und zwar auf kultivierte Weise und nicht mit politischen Methoden von Verboten und Vernichtungen. (6) sh. S. 12-17

Übersetzung aus dem Ukrainischen: –  E. G. F. –


Wirtschaftlicher und politischer Aufbruch in der Bukowina (1861 – 1914)

Der Zeitraum ab 1861 bis zum Beginn des 1. Weltkrieges war gekennzeichnet durch eine dynamische Entwicklung in allen Bereichendes politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens. Beginnend mit der Konstituierung des 1. Bukowiner Landtages (28.03.1861), dem weiteren Ausbau der Verkehrswege (u.a. Bau der Eisenbahn Lemberg-Czernowitz  1865), Verbesserung der Kreditverhältnisse, über die Ausweitung der Schulen, die Eröffnung der deutschsprachigen Universität (1875) bis zur Gründung von Zeitungen und mannigfachen Vereinigungen und Vereinen jedweder Art und jedweder ethnischen Zusammensetzung, erfuhr die Bukowina nicht nur eine volle Einbeziehung im westeuropäischen Geiste, sondern wuchs aufgrund der ethnischen Struktur, der geistigen Einstellung, der Tüchtigkeit und der Zielstrebigkeit ihrer Bewohner über sich selbst hinaus.

1914 waren in der Bukowina über 1.300 mittlere und kleine Betriebe und Banken registriert. Die meisten kleinen Industriebetriebe standen unter jüdischer Leitung.

Obwohl nach 1848, im Gefolge des einsetzenden Nationalbewusstseins, der Kampf um die Vorherrschaft der Ethnien einsetzte, störte dies im Allgemeinen selten das friedliche Zusammenleben der unter deutscher Führung und Verwaltung stehenden Nationalitäten. Ein wichtiges Band des Zusammenhaltes unter den griechisch-orthodoxen Ukrainern und Rumänen war der gemeinsame Glaube.

Durch die Gründung der Universität entstanden allen ethnischen Gruppen des Landes hervorragende Führungskräfte, sei es im kulturellen wie auch politischen Bereich. Gefördert wurde dies vor allem durch die rasch entstehenden akademischen Korporationen, von denen es zwischen 1875 und 1940 derer 25 gab. Spezifischer Nachweis. (7) sh. S. 18-20

Zusatzinformation: 1859 schlossen sich die Moldau und die Walachei zum selbständigen Staat Rumänien zusammen. 1877/1878 wurde Rumänien nach einem gewonnen Krieg gegen die Türkei unabhängig. 1881 proklamierten die Kammern das Land, dessen Entwicklung ständige Fortschritte machte, zum Königreich Rumänien. Erster König Rumäniens wurde Prinz Karl von Hohenzollern-Sigmaringen.

Nach 1893 begann eine Ära, die durch immer größere Forderungen der Nationalitäten gekennzeichnet war. Die Vorherrschaft des Adels verlor an Bedeutung. Während Vereinsgründungen zu Beginn der österreichischen Herrschaft zwischenvölkisch waren und allen Ethnien offen standen, entstanden nun auch rein deutsche Vereinigungen. Eine der größten Vereinigungen war der „Verein der christlichen Deutschen“ (gegründet 1897). 

In der Zeit, in der die Deutschen noch multinationale Vereine gründeten, begannen andere Nationalitäten des Landes, sich bereits ziemlich aktiv nach nationalen Gesichtspunkten zu organisieren.  “Ende des 19. Jh. begann unter der Bevölkerung der Bukowina das Nationalbewusstsein deutlich zu wachsen. Besonders zu beobachten war dies unter den Rumänen, den Ukrainern sowie auch unter den Juden. Bis in die 90-er Jahre des 19. Jh. waren Letztgenannte zu fast 93 % mit dem Deutschtum eng verbunden und wirkten auf mannigfache Weise auch in dessen politischen und kulturellen Organisationen mit.” (6) S 18 — “In der Bukowina waren die Juden, die an Zahl die Deutschen übertrafen, orthodox, eigenvölkisch und zionistisch. Sie wollten nicht als Deutsche mosaischer Konfession gelten wie etwa die Juden in Berlin oder Wien. Da sie aber jiddisch und als Schul- und Hochsprache deutsch sprachen, wurden sie aufgrund der österreichischen Volkszählung, die nur nach der Umgangssprache, nicht nach der Volkszugehörigkeit fragte, häufig gegen ihren Willen, zu den Deutschen gezählt.” (5) S. 384

“Bei den aus Galizien, Bessarabien und der Moldau zugewanderten Juden gab es seit 1841 zwei deutlich voneinander getrennte Glaubensgruppierungen. Auf der einen Seite standen die Chassidim und die strenggläubigen Konservativen, die in Sadagora und Bojan zwei wichtige Stützpunkte mit wundertätigen Rabbinern besaßen, auf der anderen Seite die Aufgeklärten (Maskilim), die sich zunehmend des Deutschen als Umgangssprache bedienten.” (10) S. 247

“Erst nachdem Ende des 19. Jh. die zionistischen Ideen Theodor Herzels auftauchten, war im Lande ein Entflammen des jüdischen Nationalismus zu beobachten, mit dem eine schrittweise Separierung der Juden von der deutschen Ethnie einher ging. Es ist müßig zu erwähnen, dass dazu auch die Losungen beitrugen, die damals auftauchten und eine Trennung des Jüdischen vom Deutschen forderten.” (6) S. 18

“Die Deutschen wohnten im ganzen Land, in Städten und Dörfern zerstreut. Auch waren sie nach ihrer Herkunft, ihrer Konfession und ihrem Beruf sehr verschieden. Es war keine leichte Aufgabe,  trotzdem zu dem für den völkischen Bestand notwendigen Gemeinschaftsbewusstsein zu kommen. Diese Aufgabe oblag vor allem den Deutschen in den Städten, besonders in der Landeshauptstadt Czernowitz. Als Organisation hierfür schufen sie den “Verein der christlichen Deutschen.“  Er wollte in seinem Namen Klarheit in der Volkszugehörigkeit  gegenüber den Juden, mit denen die Deutschen die Sprache gemeinsam hatten und in der Konfession gegenüber den Polen, die wie die Mehrheit der Deutschen der katholischen Kirche angehörten, die infolge der langen Unterstellung unter das Lemberger Gubernium und Episkopat als “polnische Kirche” galt und dazu neigte, die Deutschen ihrem Volkstum zu entfernen. Stand bisher das Staatsbewusstsein und das zwischenvölkische Kulturbestreben bei den Deutschen weit vor dem Volksbewusstsein, so sollte dieses nun gleichen Ranges werden. Der Verein setzte sich die Aufgabe, das Volksbewusstsein zu kräftigen, das geistige und wirtschaftliche Wohl der Deutschen zu stärken und den Willen zu pflegen, mit den anderen Volksstämmen in Frieden und Eintracht das Gedeihen des Landes zu fördern. Seine Entfaltung im ganzen Land entsprach dieser zweiten Zielsetzung.” (5) S. 385

In diesem Umfeld entsprach der Bukowiner Landtag in seiner Konstruktion im vielsprachigen Gebiet, in dem parteipolitische und ethnische Gegensätze, vor allem zwischen den rumänischen und ukrainischen Abgeordneten, oftmals in Erscheinung traten, bestmöglichst den Verhältnissen.  Am 26. Mai 1910 trat im Landtag der sogenannte Nationalitätenausgleich in Kraft, der einen wesentlichen Beitrag zur Befriedung des politischen Lebens in der Bukowina darstellte „und einen Weg wies zur wirklichen Lösung des Nationalitätenproblems im übrigen Österreich, vor allem in Böhmen und Ungarn“. (17) S. 37  Danach bestand der Bukowiner Landtag aus 6 Kurien, von denen 4 national und 2 übernational waren und sich aus den Abgeordneten der allgemeinen Wählerklasse zusammensetzten (I. Kurie: Vertreter des Großgrundbesitzes sowie VI. Kurie: Vertreter der Handelskammer). Zusätzlich waren der Metropolit von Czernowitz und der Rektor der Universität von Rechts wegen stimmberechtigt. Auf diese Weise konnten neben den Ukrainern, den Rumänen und den Armeno-Polen auch die Deutschen im Lande einen eigenen Wahlkörper bilden, dem auch die Juden zugerechnet wurden. Bedauerlicherweise wurde dieser Landtag nach Ablösung der österreichischen Herrschaft in der Bukowina im Jahre 1918 von den Rumänen aufgelöst.


Die Bukowina im Ersten Weltkrieg

Schon zu Beginn des Ersten Weltkrieges konnte die Bukowina aufgrund der Verlegung aller größeren österreichischen Militäreinheiten an entscheidende Brennpunkte der Habsburger Monarchie dem Ansturm der Russen nur mit bescheidenen Kräften begegnen. Durch einen erfolgreichen Kleinkrieg gelang es dem Chef der Gendarmerie, Oberstleutnant Eduard Fischer, mit seinen Einheiten die Angreifer über die wirkliche Stärke der Österreicher zu täuschen und sie erfolgreich zu behindern. Durch Einbeziehung Freiwilliger aller größeren Volksgruppen der Bukowina konnte er die Anzahl der Verteidiger bedeutend stärken. Eine seiner Hauptaufgaben war, das Vordringen der Russen in die Südbukowina und über die Karpaten nach Siebenbürgen zu verhindern. Zweimal (1914 und 1916) besetzten die russischen Truppen die Bukowina und zweimal (1915 und 1917) wurden sie zurückgeworfen.

Insbesondere die Nordbukowina, deren Hauptstadt Czernowitz allein dreimal unter russischer Besetzung stand, wurde stark in Mitleidenschaft gezogen. “Die Tendenz war, speziell die jüdische Bevölkerung physisch, moralisch und materiell zu dezimieren.” (10) S. 285 – Mit der 5. Kavalleriedivision griffen erstmals deutsche Truppen in die Kämpfe ein. “Im August 1916 konnte Rumänien mit den Alliierten einen Vertrag aushandeln, nach dem im Falle eines Sieges der Entente die Süddobrudscha, Siebenbürgen, das Banat und die Bukowina bis zum Pruth, einschließlich der Stadt Czernowitz, Rumänien zufallen sollten. Daraufhin erfolgte am 23. August 1916 der Kriegseintritt Rumäniens. Die Versuche rumänischer Truppen, aus der nördlichen Moldau in die Bukowina einzudringen und so den Anschluss an die Russen in der Nordbukowina herzustellen, scheiterten an ihrer unzureichenden Ausrüstung. Entscheidend für die Erfolge österreichischer, deutscher und ungarischer Einheiten im Raum Dornawatra war der aufopfernde Kampf zweier Bataillione der 10. Bayerischen Division bei Ciocăneşti, die den russischen Großangriff vom 23. August 1916 auffangen konnten.” (10) S. 286

Die andauernden Widerstände der Allianz und schließlich der Beginn der russischen Revolution im März 1917 destabilisierten die Kräfte der russischen Armeeeinheiten und führten am 9. Dezember 1917 zur offiziellen Waffenstillstandsvereinbarung mit Russland. Im Februar 1918 räumten auch die rumänischen Truppen aufgrund einer österreichisch-rumänischen Verständigung die Südbukowina.  (9) sh. S. 154



Die nachösterreichische Zeit in der Bukowina
(1918 – 1940) – Rumänische Periode


Die Folgen des Ersten Weltkriegs und die Bukowina unter rumänischer Herrschaft

Der Erste Weltkrieg führte zu dramatischen Veränderungen. Im Gefolge der heftigen Niederlagen der zentralen Regierungen in der zweiten Hälfte des Jahres 1918 entstanden separatistische Bewegungen unter den von Österreich beherrschten Völkern, insbesondere bei den Tschechen, Polen, Kroaten und Ungarn. Die Bewegungen erfassten schließlich Wien und hatten zur Folge, dass Kaiser Karl I. auf alle seine Rechte verzichtete und die Republik ausgerufen wurde.

“Das vom amerikanischen Präsidenten Wilson versprochene Selbstbestimmungsrecht der Völker und einige Geheimklauseln des Protokolls von Brest-Litowsk vom 8. Februar 1918, die unter bestimmten Voraussetzungen die Vereinigung der Nordbukowina mit dem ukrainisch besiedelten Teil Galiziens und die Bildung einer autonomen ukrainischen Provinz vorgesehen hatten, veranlassten verantwortungsbewusste Persönlichkeiten der größeren Ethnien des Landes, eine zeitgemäße politische Vertretung aller Gruppen zu errichten, um den Selbstverwaltungsorganen das nötige Gewicht zu geben.” (10) S. 286 – (Bildung des Deutschen Volksrates im Sept. 1918) Nachdem die der ukrainischen Ethnie gemachten Zusagen zurückgezogen wurden, verhärteten sich die Fronten zwischen Rumänen und Ukrainern. “Da die Regierung in Czernowitz ihre Geschäfte weiterhin mit viel Umsicht führte, war der überwiegende Teil der Bevölkerung für einen Verbleib der Bukowina im Habsburger Reich.” (10) S. 287

Am 13. Oktober 1918 fand in Czernowitz eine Beratung der ukrainischen Ethnie statt, bei der die Anwesenden – nachdem bereits frühere Zusammenkünfte und politische Beschlüsse dieser Volksgruppe vorangegangen waren – für eine Aufteilung der Bukowina in rumänisches und ukrainisches Territorium stimmten.—- Da die Möglichkeit, dieses Vorhaben auf diplomatischem Wege zu regeln, an der  Weigerung rumänischer Abgeordneter scheiterte, begannen die Ukrainer,  nachdem sie am 25. Oktober aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses mit den Ukrainern in Galizien und Transkarpatien eine Bukowiner Sektion des Ukrainischen Nationalrates gebildet hatten, mit den Vorbereitungen zur Machtübernahme. (16) sh. S. 305-306

Am 27. Oktober 1918 hatte sich unter Baron Flondor eine rumänische Nationalversammlung in Czernowitz konstituiert und den Anschluss an Rumänien beschlossen.

„Der ukrainische Nationalrat seinerseits berief sich auf das unantastbare Prinzip der freien Selbstbestimmung der Völker, das nicht mit Gewalt beschnitten werden kann und drückte aus, dass er sich völlig bewusst sei, dass die Entscheidung über die territoriale Aufteilung des Landes in den Händen von Richtern einer Friedenskonferenz liegen müsse.“ (Siehe schriftlicher Aufruf vom 5. November  1918 (16)  S. 312).

“Nach dem Zusammenbruch der Donaumonarchie besetzten zuerst ukrainische Legionäre das Gebäude der Landesregierung in Czernowitz und erhoben Anspruch auf die Nordbukowina, die ihnen vorher der rumänische Reichsrat- und Landtagsabgeordnete Aurel Onciul zugestanden hatte, was aber der rumänische Nationalrat unter Baron Iancu Flondor nicht anerkennen wollte.” (17) S. 43

Am 6. November 1918 übergab Josef Graf von Ezdorf, der damalige letzte Landespräsident der Bukowina – auf Druck – die Regierungsmacht an Vertreter der Ukrainer und Vertreter der Rumänen, “und zwar an jene, die versprachen die Macht im Interesse des Landes in gegenseitiger Verständigung auszuüben.” (16) S. 313

„Bereits seit Anfang November stand Baron Flondor, Führer der rumänischen Konservativen und Großgrundbesitzer, in geheimen Verhandlungen mit Bukarester Entscheidungsträgern, im Bemühen um eine militärische Intervention gegen die neu eingeführte ukrainische Regierung.“ (16) S. 318

Am 7. November überschritten Teile der Armee des General Zadik, dem König Ferdinand I. befohlen hatte, die Bukowina einzunehmen, die südöstliche Grenze der Bukowina. Am 11. November 1918 nahmen die Rumänen Czernowitz ohne nennenswerte Kampfhandlungen ein.  Die Bukowina war aufgrund der Ereignisse des Ersten Weltkrieges von Truppen entblößt. „Die ukrainischen Legionäre zogen sich daraufhin, nachdem sie den Rumänen linksseitig des Pruths zwei Wochen Widerstand geleistet hatten, nach Ostgalizien zurück“ (16) sh. S. 319, wo viele der Bukowiner Ukrainer aus nationalpolitischen  Beweggründen an der Seite ihrer dort lebenden Volksgruppe gegen die polnische Haller-Armee kämpften. Aufgrund des zeitgleichen Angriffs der Roten Armee aus der Großukraine heraus verloren die Nationalukrainer den Kampf. Die Rumänen in der Bukowina hatten nun freie Hand.

Im eingeführten Ausnahmezustand (1918-1928) wurden die Kriegskommandanten zu Alleinentscheidenden mit unbegrenzten Rechten. “Nach der militärischen Okkupation der Bukowina folgte auch der formale Anschluss des Landes an das Gefüge Rumäniens, der unter nicht normalen Umständen und bei völliger Abwesenheit der Repräsentanten der Mehrheit der Bevölkerung stattfand.” (16) S. 321

„Auf dem sogenannten  „Generalkongress der Bukowina“ am 28. November 1918 in Czernowitz, auf dem die Entscheidung zur „bedingungslosen und dauerhaften Vereinigung der Bukowina mit dem Königreich Rumänien“ stattfand, nahmen nur Vertreter der Rumänischen Konservativen Partei des I. Flondor, einige Abgeordnete der Polen und die Deutschen teil. Die Ukrainer und Juden, die zusammengenommen alle anderen Nationalitäten des Landes überwogen, nahmen an diesem Kongress nicht teil.”
(16)  S. 321-322


Am 19. Dezember 1918 wurde ein Gesetzentscheid über die Vereinigung erlassen und am 31. Dezember 1919 vom Parlament Großrumäniens bestätigt. Zur Sicherung der okkupierten Territorien sagte sich Rumänien von der Absprache los, die am 17. August 1916 zwischen der Entente und Rumänien vereinbart worden war und auf deren Grundlage die Bukowina nur bis zum Pruth anerkannt wurde. Auf der Friedenskonferenz von St. Germain, im Jahre 1919, verzichtete Österreich aufgrund des Artikels 59 auf seine Rechte in dem Gebiet des ehemaligen Herzogtums Bukowina, das an Rumänien grenzt. Die endgültige Anerkennung der Zugehörigkeit der gesamten Bukowina zu Rumänien fand am 10. August 1920 in Sévres statt, wo die entscheidenden Großmächte zusammen mit den befreundeten Regierungen – jedoch ohne die Teilnahme der USA – die Grenzen Polens, Rumäniens, Jugoslawiens und der Tschechoslowakei festlegten.

Die Rumänen bemühten sich im Verlauf der 22 Jahre ihrer Herrschaft in der Bukowina alle administrativen-politischen Besonderheiten rigoros zu beseitigen und alles auf eine Linie mit der Situation in den rumänischen Provinzen zu bringen. Ihre Vorstellungen gaben sie klar und unmissverständlich zu erkennen.

Die Buchenlanddeutschen, die zu österreichischen Zeiten die staatstragende Basis der Bukowina bildeten, waren plötzlich auf sich allein angewiesen. Im September 1918 war in der Bukowina als oberste Stelle für alle politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten der„Deutsche Volksrat“ gebildet worden, der sich nach Kriegsende zur „Nationalversammlung der Deutschen“ konstituierte. Diese Vereinigung umfasste alle Deutschen des Landes ohne Unterscheidung ihrer politischen und konfessionellen Richtung. Berücksichtigt man, dass die ungarischen Teile der Donaumonarchie, Siebenbürgen und Banat, Rumänien zugeschlagen wurden und sich  auf diese Weise die Möglichkeit ergab, sich mit den dort lebenden Deutschen eventuell zusammenzuschließen, im Osten dagegen Revolution das Geschehen bestimmte, so scheinen die Gründe für die Zustimmung der Buchenlanddeutschen zum Anschluss an Rumänien verständlich zu sein, zumal ihnen vor Vertragsunterzeichnung am 28. November 1918 die Erfüllung fast aller ihrer Wünsche und Forderungen zugesagt wurde. Diese Verpflichtung hat Rumänien nicht erfüllt.  (17) sh. S. 45-46

Durch den Fortgang qualifizierten Lehrpersonals – viele Professoren verließen die romanisierte Universität – Reduzierung der Lehrstühle für deutsche Sprache und Literatur, Entfernung der ukrainischen Sprache aus der Universität – auch an der Theologischen Fakultät – wie auch aus allen öffentlichen Institutionen und Schulen, sowie Einführung des Rumänischen als offizielle Landessprache verlor die Universität allmählich ihr freies und übernationales Gepräge. Nur den rumänischen Studentenverbindungen war es zu verdanken, dass die Studentenkorporationen der Deutschen, Ukrainer, Juden und Polen bis zur Diktatur König Carols II. (Ausnahmezustand und totale Zensur ab 12.02.1938) erhalten blieben. “Die Theologische Falkultät der Universität Czernowitz behielt ihre führende Stellung …… Die Metropolie von Czernowitz verlor indessen ihre Bedeutung, da ihr seit 1918/1919 nur noch die die Orthodoxie der Bukowina unterstand.” (18) S. 331

“In der Kirchensatzung und der Bezeichnung der Bukowinischen Orthodoxen Kirche wurde eine Änderung von “griechisch-orientalisch”  auf “orthodox-rumänisch” durchgedrückt, obwohl dieser Kirche die griechisch-orthodoxen Rumänen und Ukrainer angehörten.“ (16) sh. S. 372

“Die mit aller Macht einsetzende Politik rücksichtsloser Assimilation traf das ukrainische, deutsche und jüdische Schulwesen mit voller Härte, denn das von einem Nationalstaat durch Angliederung der neuen Provinzen zu einem Nationalitätenstaat gewordene Rumänien glaubte, durch Zwangsrumänisierung alle Probleme lösen zu können.” (10) S. 288

Verwaltung und Gerichtsbarkeit waren nach 1918 solange noch ehemalige österreichische Beamte, auch rumänischer Nationalität, tätig waren, tolerant. Diese Toleranz schwand durch Versetzungen von Beamten ins rumänische Altreich und ihre Ersetzung durch Beamte, die aus diesem Gebiet kamen. Zusätzlich holte die rumänische Verwaltung rumänische Siedler in die Bukowina und lockte ukrainische Bauern ins Altreich.

“Gegen die Bemühungen, die Bukowina durch Zwang an die Art rumänischen Lebens anzugleichen, sperrte sich die Mehrheit der Bewohner des Landes. Nicht nur auf Kongressen der „Abteilung Minderheiten“ bei der Liga der Nationen, wo bedeutende Bukowiner Politiker auftraten, sondern auch im englischen und französischen Parlament wurden die Rechte der Minderheiten der Bukowina – auch von Fremden – verteidigt.” (16) S 329

Die Lage der Deutschen verbesserte sich mit dem Erstarken Deutschlands von selbst. Wirtschaftliche und sicherheitspolitische Probleme Rumäniens schienen nur zusammen mit Deutschland lösbar. Deshalb schien es opportun, den Deutschen in der Bukowina, wie auch innerhalb Gesamtrumäniens, entgegenzukommen. Als auch die Buchenlanddeutschen aus der Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Rumänien und Deutschland Nutzen zu ziehen begannen, folgte 1940 die sowjetische Besetzung der Nordbukowina und in deren Gefolge die Umsiedlung der Buchenlanddeutschen nach Deutschland. (17) sh. S. 47


Die Bukowina im Zweiten Weltkrieg

Nach Abschluss eines Nichtangriffspaktes mit der Sowjetunion (23.08.1939) begann mit dem Überfall Deutschlands auf Polen am 1. September 1939 der Zweite Weltkrieg. Am 17. September 1939 überschritten sowjetische Militärverbände die polnische Ostgrenze. Im Gefolge wurde Polen zwischen Deutschland und der Sowjetunion geteilt. Gemäß dem deutsch-russischen Abkommen vom 22. September 1939 fiel ganz Ostgalizien bis zum San in die sowjetische Interessensphäre, was den Druck auf  Rumänien erhöhte. Der am 26. Juni 1940 von den Sowjets gestellten Forderung auf Abtretung Bessarabiens und der Nordbukowina binnen vier Tagen mussten die Rumänen – situationsbedingt – kampflos zustimmen, da weder England noch Frankreich ihre seinerzeit im Rahmen der „Kleinen Entente“ abgegebenen Grenzgarantien einlösen wollten.  Auch ein an Deutschland gerichtetes Hilfsersuchen brachte nichts weiter ein, als den Rat Berlins zur Annahme des Ultimatums. Zwar betrachtete Deutschland die Nordbukowina als zur deutschen Interessensphäre gehörend, doch beabsichtigte man damals noch nicht, sich mit den Sowjets zu
überwerfen.

Die Besetzung der Nordbukowina durch die Sowjetunion war der Anlass für die im Rahmen des Molotow-Ribbentrop-Abkommens ausgehandelte Umsiedlung der Buchenlanddeutschen in das damalige Deutsche Reich. Es war außerdem festgelegt, dass die Umsiedlung von Beauftragten der Reichsregierung im Einvernehmen mit den dafür zuständigen Vertretern der Sowjets durchgeführt wird und dass dabei die Vermögensrechte des für die Umsiedlung registrierten Personenkreises gewahrt werden sollen. Dieselben Verpflichtungen übernahm die Reichsregierung  für in diesem Gebiete ansässige Personen ukrainischer oder weißruthenischer Nationalität. Nach einem zweiten Abkommen mit Rumänien wurden drei Monate später die Deutschen aus der Sündbukowina umgesiedelt.

In der Hoffnung, die verlorenen Gebiete zurückzugewinnen,  schloss sich Rumänien 1941 dem Angriff der Achsenmächte gegen die Sowjets an. Vom 28.06.1941 bis zum 23.08.1944 befand sich die gesamte Bukowina wieder in rumänischer Hand. Nach der Kapitulation vom 23. August 1944 mussten die Rumänen auf die nördliche Hälfte der Bukowina verzichten. Dieses Gebiet mit der Hauptstadt Czernowitz wurde Teil der sowjet-ukrainischen Republik. Bereits 1940 wurden aus der rumänisch-sowjetischen Grenzzone Teile der jüdischen Bevölkerung zwangsdeportiert. Im Verlauf des deutsch-sowjetischen Krieges, in dem sich Rumänien Deutschland angeschlossen hatte, wurde der jüdische Bevölkerungsanteil der Bukowina besonders stark dezimiert.  Erinnert sei an die im weiteren Verlauf des Krieges stattgefundenen Erschießungen und Deportationen nach Transnistrien (ein Gebiet jenseits des Dnisters, dass am 1. September 1941 in rumänischen Besitz gelangt war) sowie die Deportationen nach Sibirien, die von der jüdischen Bevölkerung der Bukowina einen besonders hohen Blutzoll gefordert haben.


Die Umsiedlung der Buchenlanddeutschen

“95.770 Personen sind im Jahre 1940 aus der Bukowina umgesiedelt worden. Nach der amtlichen Volkszählung aus dem Jahre 1930 hatte es aber nur 75.533 Deutsche dort gegeben. Wo kamen also die restlichen 20.000 her?  Die mit der Sowjetunion für die Nordbukowina und mit Rumänien für die Südbukowina geschlossenen Umsiedlungsverträge vom 5. September bzw. 22. Oktober 1940 sahen vor, dass auch Deutschstämmige, sofern mindestens ein Großelternteil sich zum deutschen Volkstum bekannt hat, umgesiedelt werden mussten, wenn sie den Wunsch dazu äußerten. Von dieser Bestimmung machten insbesondere in der sowjetischen Nordbukowina viele Personen Gebrauch, meistens, um der Drangsalierung durch die russischen Kommunisten zu entkommen. Hauptsächlich aus Czernowitz, wo es noch unter Österreich zahlreiche Mischehen gegeben hat, kamen diese Auswanderer. Rechnet man die 7.000 anerkannten Deutschen, die in der Südbukowina zurückgeblieben sind und dann 1944, nach der Kapitulation Rumäniens,  über Siebenbürgen nach Deutschland und Österreich geflohen sind, hinzu, dann waren es über 100.000 Deutsche und Deutschstämmige, die als Folge der Ereignisse während des Zweiten Weltkrieges die Bukowina verlassen haben. Nicht enthalten sind in dieser Zahl zahlreiche rumänische, ukrainische, polnische und jüdische Emigranten, die in Europa, Israel und in Übersee eine neue Heimat gefunden haben. Die Umsiedlung, vom Deutschen Volksrat gut vorbereitet, erstreckte sich in der Nordbukowina über einen Zeitraum von drei Monaten. Eine aus Deutschland eingereiste Umsiedlungskommission leitete das Unternehmen und sorgte dafür, dass alles pünktlich abrollte. Nur 50 kg Gepäck durfte jeder Umsiedler (43.641 Personen) mitnehmen, alles andere Vermögen blieb der Verrechnung zwischen den Regierungen in Berlin und Moskau vorbehalten.” (17) S. 47 u. 48

“Anders als in der nördlichen Bukowina vollzog sich die Umsiedlung in der Südbukowina (52.129 Personen), denn im damaligen Königreich Rumänien herrschte weitgehend Freizügigkeit. Ein direkter Zwang zur Umsiedlung war nicht gegeben. Auschlaggebend war das Argument, dass sich nach Ausfall der Nordbukowina mit der Hauptstadt Czernowitz ein Teil der deutschen Volksgruppe ohne den anderen nicht hätte halten können. Die Entscheidung fiel in Berlin. Die Ausfuhr von persönlichem Gut unterlag nicht annähernd den Beschränkungen, die für die Nordbukowina gültig waren.” (17) sh. S. 118-119

“Die deutschen Umsiedler kamen nach Deutschland in vorbereitete Lager, von wo aus sie nach und nach, teils als Bauern, teils als Gewerbetreibende und Angestellte in den Ostgebieten provisorisch ansässig gemacht wurden und von wo sie dann 1945 zusammen mit den anderen Vertriebenen geflohen sind. Ein Teil von ihnen aber, in der Hauptsache Handwerker, kam in die “Hermann-Göring-Werke” nach Salzgitter-Lebenstedt, wo es so gut wie keine einheimische Bevölkerung gab. Sie waren dort die Aufbaupioniere dieser mittlerweile großen Stadt, noch ehe sich darin auch andere Vertriebene und Einheimische niedergelassen haben. Die meisten Männer aber mussten zur Wehrmacht einrücken. Viele von ihnen sind aus dem Krieg nicht mehr zurückgekehrt.” (17) S. 48 – In den Kriegswirren wurden auch Buchenländer aufgrund ihrer Herkunft in Arbeitslager nach Sibirien deportiert oder zwangsweise nach Rumänien zurückgeschickt, wo sie nicht mehr in ihre Häuser konnten und auch nicht mehr willkommen waren.


Schlussbemerkung

Der Rückblick auf allgemein zugängliche Daten der Vergangenheit der Bukowina soll der Nachkommenschaft der Buchenlanddeutschen  die ehemalige Heimat ihrer Vorfahren näher bringen und auch weitere Interessenten dazu anregen, sich mit der Thematik zu beschäftigen. Die Schilderungen der Zeit ab 1774 erfolgen schwerpunktmäßig aus der Sicht des Deutschtums, das beim Aufbau des Schulwesens, der Verwaltung und der Wirtschaft sowie im kulturellen Bereich entscheidende Pionierarbeit geleistet hat und erheben weder Anspruch auf Vollständigkeit noch gehen sie näher auf die Leistungen der anderen Ethnien der Bukowina ein, die am Werden und Gedeihen des Landes gemeinsam mit den Deutschen mitgewirkt haben. Sich hier weiter zu informieren bleibt der Initiative des Einzelnen überlassen.

Es würde den Rahmen dieser Ausarbeitung sprengen, wollte man hier auch die Leistungen die von einzelnen Volksgruppen der Bukowina auf kulturellem Gebiet, insbesondere in den Bereichen Literatur, Musik und Kunst erbracht wurden, detailliert anführen. Doch lässt sich wohl mit Recht behaupten, dass neben den spezifisch-ethnischen Beiträgen das Zusammenleben der Bukowiner Bevölkerung Ergebnisse hervorbrachte, die äußerst respektabel waren und weit über das Nationale hinausgehen.

Es sollte nicht vergessen werden, dass sich die jüdische Intelligenz seit Beginn der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts – insbesondere in der Hauptstadt des Landes – mit der deutschen Sprache und Kultur identifizierte und um die Jahrhundertwende zu einem ihrer Hauptträger wurde. Verwiesen sei auf das reichhaltige literarische Schaffen und die umfangreiche Presselandschaft. Auch nach 1918 behielten die Juden in Czernowitz ihre Verbundenheit mit der deutschen Sprache und Kultur bei. Um so stärker trafen sie die Ereignisse des Zweiten Weltkrieges.


Verfasser: Emilian Fedorowytsch

Deutschland – September 2009 – (E. G. F.)
Aktueller Stand: 23. Dezember 2022



Verwendete Literatur und Quellen

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  • (4) Kapri, Emanuel Michael Freiherr von: “BUCHENLAND”: Ein österreichisches Kronland verschiedener Völkergruppen – Landsmannschaft der Buchenlanddeutschen (Bukowina) e. V. (Hg) – Stuttgart-München 1974
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  • (14) Wagner, Rudolf: „Die Umsiedlung der Buchenlanddeutschen vor 50 Jahren” – in:”Mit Fluchtgepäck die Heimat verlassen – 50 Jahre seit der Umsiedlung der Buchenlanddeutschen” – Stuttgart/München 1990 – Hg. Irma Bornemann und Dr. Rudolf Wagner-Schriftenreihe der Landsmannschaft der Buchenlanddeutschen (Bukowina) e. V.
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